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Anhang zum Arbeitsvertrag

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Anhang zum Arbeitsvertrag

AN ALLE MITARBETERINNEN UND MITARBEITER

(Arbeitsbefreiung in bestimmten Fällen vom 01.01.2001)

KRANKHEIT:

  • Krankheit ist keine Entschuldigung.
  • Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis.
  • Wenn Sie in der Lage waren Ihren Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können.


TODESFALL IN DER FAMILIE:

  • Wird nicht entschuldigt.
  • Für den Verblichenen können Sie ohnehin nichts mehr tun und jemand anders kann genau so gut die notwendigen Massnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen, geben wir Ihnen gerne eine halbe Stunde früher frei. Vorausgesetzt Sie sind mit Ihrer Arbeit fertig.


EIGENER TODESFALL:

Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn Sie;

  • uns mindestens 2 Wochen vorher über Ihr Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue Arbeitskraft einstellen können.
  • spätestens bis 08.00 Uhr anrufen, damit wir entsprechende Massnahmen ergreifen können.
  • Ihre und die Unterschrift Ihres behandelnden Arztes vorweisen können, die bestätigen, dass Sie verstorben sind. Liegen uns nicht beide Unterschriften vor, werden Ihnen die Fehlzeiten vom Jahresurlaub abgezogen.


OPERATIVER EINGRIFF:

  • Chirurgische Eingriffe an unseren Angestellten sind strengstens verboten!! Wir haben Sie so eingestellt wie Sie sind. Die Veränderung oder Entfernung eines oder mehrer Teile von Ihnen verstösst gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag.


SILBERHOCHZEIT ODER GOLDENE HOCHZEIT:

  • Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn Sie 25 oder gar 50 Jahre verheiratet sind, sollten Sie froh sein, dass Sie zur Arbeit gehen dürfen.


GEBURTSTAG:

  • Dass Sie geboren wurden ist sicher nicht Ihr Verdienst, deshalb sehen wir keine Veranlassung, Ihnen in einem solchen Fall eine Freistellung zu gewähren.


GEBURT EINES KINDES:

  • Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja schliesslich schon Ihren Spass!!!



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